Vergleichen Sie meine Bedingungen mit den Verträgen von Musikschulen:
Auszug aus einem typischen Unterrichtsvertrag einer Musikschule, der den Empfehlungen des VDMK (Verband deutscher Musikerzieher und konzertierender Künstler e.V.) folgt:
Wie viel mehr Service bekommen Sie bei mir?
Klavierunterricht
Zu Kindern und Jugendlichen, die keinen Führerschein haben, komme ich ins Haus.
Die Schüler werden zu Vorspielen vorbereitet, die im kleinen Kreis, bei mir zu Hause stattfinden. Dort wird es ein kleines Fest, mit gemeinsamen Kaffeetrinken im Garten. Dadurch werden Kontakte möglich, Kinder lernen sich kennen, tauschen sich aus, spielen miteinander und lernen voneinander.
Größere und ambitioniertere Schüler können in Schülerkonzerten im Tonkünstlerverband vorspielen, die regelmäßig stattfinden.
Hochbegabte Schülerinnen und Schüler werden für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ oder die Förderklasse an der Musikhochschule vorbereitet.
Angehende Studentinnen und Studenten erhalten Musikgeschichte, Musiktheorie und Gehörbildung als zusätzliche Leistung zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten durch Eltern, Geschwister, anderen Schülern wird unterstützt und gefördert.
Ich habe eine umfangreiche Notenbibliothek, aus der Noten für den Unterricht und zu Hause ausgeliehen werden können. Somit entfällt das Anschaffen eigener Notenhefte, wenn nur wenige Stücke daraus gespielt werden sollen. Das Kopierverbot wird somit eingehalten, ohne dass viele teure Noten gekauft werden müssen.
Jeder Schüler erhält den Unterricht so, wie er es persönlich braucht, ganz individuell, und wird von mir auch in seiner Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und begleitet. Die dazu nötigen Gespräche mit den Eltern sind ebenfalls in der Unterrichtsgebühr enthalten.
Ausgefallener Unterricht
Dort, wo Unterricht in fremden Räumen stattfindet, kann er nur im Ausnahmefall in den Schulferien nachgegeben werden. Daher gibt es die beschriebenen besonderen Regelungen mit der Honorarrückzahlung.
Einzelunterricht im Hause des Lehrers/ Schülers wird in der Regel nachgegeben. Dabei richte ich mich nach Möglichkeit nach den Wünschen des Schülers. Das gilt auch für kurzfristig abgesagten Unterricht. Ich halte auch das Verlegen oder Nachgeben von Unterricht aus anderen Gründen als Krankheit immer sehr unbürokratisch und flexibel. Mir ist es wichtig, dass bezahlte Unterrichtsstunden auch gehalten werden.
Musikgarten
Die bezahlte Unterrichtszeit von 30/45 Minuten betrifft den tatsächlichen Unterricht. Die Zeit zum Ankommen und Abschiednehmen, Gespräche und Informationen erhalten Sie gratis. Sie werden als Eltern-Kind-Paar bei mir ganzheitlich betreut, können sich mit Fragen zur Entwicklung und Erziehung auch außerhalb der Musik an mich wenden. Sie erhalten im Unterricht wertvolle Tipps zur Förderung der Entwicklung Ihrer Kinder. (siehe dazu meine vielseitigen Ausbildungen)
Sie müssen keine eigenen Instrumente, Materialien oder Liederbücher kaufen und mitbringen. Ich halte alles, was im Unterricht benötigt wird, für Sie parat.
Sie müssen zu Hause keine Lieder üben oder Texte lernen. Im Unterricht wird alles so vermittelt, dass Sie es selbst spielend lernen und zu Hause anwenden können, wie Sie Lust dazu haben.
Ausgefallener Unterricht kann in der Regel nicht nachgegeben werden, da die Raumnutzung an feste Termine gebunden ist.
Aber der Unterricht findet immer dann statt, wenn mindestens ein Eltern-Kind-Paar anwesend ist. In diesen Stunden gehe ich ganz speziell auf Ihre Wünsche und die Bedürfnisse Ihres Kindes ein.
In der Regel sind die Gruppen für 8-10 Eltern-Kind-Paare vorgesehen. Der Unterricht findet bei mir aber auch dann statt, wenn nur drei oder vier Eltern-Kind-Paare angemeldet sind. Es sind dann sehr intensive Stunden, in denen besonders gut auf jedes einzelne Kind eingegangen und besonders wertvolle Erfahrungen gemacht werden können.
Musikalische Früherziehung
Alle Kinder werden mit Materialien und Instrumenten versorgt, so dass sie, außer ihrem Musikheft und Turnschläppchen, nichts mitzubringen brauchen.
In jedem Schuljahr findet zusätzlich zum Unterrichtsangebot eine Elternversammlung statt. Im ersten Schuljahr geht es um das gemeinsame Kennen lernen und um das Vorstellen des Unterrichtsanliegens. Im zweiten Jahr geht es um die Frage, wie geht es nach der Früherziehung weiter? Wie hat sich mein Kind entwickelt? Welche Neigungen sind zu erkennen?
Meine umfangreiche Ausbildung und langjährige Erfahrung, mit Kindern in allen Altersstufen, ist hier ein großer Vorteil für Sie.
Sie können, entsprechend dem Alter des Kindes, ihr Kind auch noch während des laufenden Schuljahres, vornehmlich zum Semesterbeginn, in die Gruppen integrieren.
Wenn durch Umzug oder längere Krankheit die Weiterführung des Unterrichts nicht mehr sinnvoll ist, kann unbürokratisch zum Monatsende gekündigt werden.
Wenn ein Kind das zweite Unterrichtsjahr nicht mehr besuchen möchte oder eingeschult wird, kann der Unterricht ebenfalls zum Schuljahresende gekündigt werden.
Es werden zu Beginn des ersten Schuljahres 10 Probestunden angeboten, in denen von beiden Seiten problem- und fristlos gekündigt werden kann.
Das Schuljahr hat 38 Unterrichtsstunden. Ich berechne nur 36 Unterrichtsstunden. Somit sind zwei Ausfallstunden wegen Krankheit des Lehrers möglich. Wenn ich nicht krank werde, bekommen Sie diese Stunden gratis dazu, denn ich halte mich an das Schuljahr. Wenn ich längere Zeit krank bin, erhalten Sie das Honorar für die ausgefallenen Stunden vollständig zurück.
In staatlichen Musikschulen gibt es feste Anmeldefristen, die in der Regel um die Osterferien liegen. Bei mir ist die Anmeldefrist deutlich länger. Sie geht bis zum 31.Juli des Jahres. Wenn die Kurse noch nicht voll sind, können Sie auch später noch unbürokratisch dazu kommen.
Für Gespräche und Fragen der Eltern stehe ich gern zur Verfügung, beobachte die Entwicklung Ihres Kindes und gebe Ihnen wertvolle Tipps und Unterstützung bei Auffälligkeiten in der Entwicklung sowie bei besonderen Begabungen, die förderungsbedürftig sind.
Die Kinder dürfen wertvolle Erfahrungen mit echten Orchesterinstrumenten machen, die sie anfühlen und ausprobieren können. Wenn in einer Gruppe Interesse an besonderen Instrumenten besteht, die nicht lehrplanmäßig behandelt werden (Harfe, Klarinette etc…) dann lade ich eine Kollegin/Kollegen aus dem Tonkünstlerverband ein, sein Instrument vorzustellen. Das lässt sich auch gut als Eltern-Mitmach-Stunde organisieren.